Der Nationalrat hat die wichtige Revision des Nachrichtendienstgesetzes verabschiedet. Mit der Revision soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) über eine bessere Grundlage verfügen, um der zunehmenden Vermischung von Bedrohungsphänomenen entgegenzuwirken. So soll der NDB unter anderem nicht nur bei Terrorismusverdacht, sondern auch zur Früherkennung und Abwehr von gewalttätigem Extremismus mehr und griffigere Instrumente zur Hand bekommen. Ausserdem soll das Gesetz dem neuen Datenschutzgesetz angepasst werden. Die Gesetzesrevision wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.
Im Nachgang der gewalttätigen Kundgebung im Oktober 2025 in Bern hatte die Allianz Sicherheit Schweiz ein Massnahmenpacket präsentiert und damit mehrere Gesetzesänderungen angestossen. Gestern hat der Nationalrat nun die Revision des Nachrichtendienstgesetzes beraten und die Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) beschlossen.
Die Mehrheit des Nationalrates sieht bei der Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus, Terrorismus, Spionage und Cyberangriffen Handlungsbedarf. Die Revision wird nötig, weil eine Früherkennung aber auch die Strafverfolgung nicht selten wegen der Einschränkung der Überwachungsmöglichkeiten an ihre Grenzen stossen. Die Allianz Sicherheit Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit des Nationalrats fast alle Änderungsanträge von Links abgelehnt hat. «Ich bin überzeugt, dass wir diese Massnahmen brauchen. Ich rede von solchen Personen, die am 11. Oktober des letzten Jahres unser Restaurant Della Casa angezündet haben. Hier muss doch der Staat die notwendigen Instrumente und Mittel zur Hand bekommen, dass wir gegen die Drahtzieher solcher Aktionen endlich, endlich aktiv werden können», konterte Nationalrat Reto Nause, Präsident Allianz Sicherheit Schweiz gestern in der Debatte auf eine Frage von Links.
Die Früherkennung ist für die Verhinderung oder Eindämmung von gewalttätigem Extremismus genau gleich wie beim Terrorismus von zentraler Bedeutung. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden stossen aber nicht selten wegen Einschränkungen zur Überwachung an ihre Grenzen. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) darf heute beispielsweise nur mittels öffentlich zugänglicher Quellen überwachen. Im Falle von gewalttätigen Demonstrationen sind diese Quellen nutzlos. Durch die Vermummung der Gewalttäter ist die klare Zuordnung von Straftaten oft schwierig. Mit der Gesetzesrevision soll der NDB mehr Instrumente in die Hand bekommen, damit Phänomene und Bedrohungslagen früher erkannt und Straftaten konsequenter geahndet werden können.
Wahrung der Grundrechte und Stärkung der unabhängigen Aufsicht
Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist in einer funktionierenden Demokratie ein hohes Gut. Deshalb soll zur Wahrung der Grundrechte der Bürger mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes auch die unabhängige Aufsicht gestärkt werden. «Wir wollen weder einen zahnlosen Nachrichtendienst noch einen Nachrichtendienst ohne wirksame Aufsicht», betonte Nationalrat Heinz Theiler (FDP), Vizepräsident Allinanz Sicherheit Schweiz in der Debatte. Im Weiteren wird durch die Revision das Nachrichtendienstgesetz dem neuen Datenschutzgesetz angepasst.
In der Herbstsession wird die Revision des Nachrichtendienstgesetzes im Ständerat beraten.

