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Vernehmlassungsantwort: Bundesbeschluss über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Der Bundesrat hat seine Vorlage zur Finanzierung der Armee in die Vernehmlassung geschickt. Die Allianz Sicherheit Schweiz unterstützt die sicherheitspolitische Lagebeurteilung des Bundesrates ausdrücklich und begrüsst, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf klar benennt und die Stärkung der Armee sowie des Sicherheitsverbundes Schweiz als Gesamtaufgabe versteht. Jedoch erfordert eine mehrheitsfähige Finanzierungslösung eine verhandelbare Kombination aus Einsparungen und Mehreinnahmen. Der Bundesrat muss dem Parlament dafür die notwendige Verhandlungsmasse bereitstellen.

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Die Allianz Sicherheit Schweiz unterstützt die sicherheitspolitische Lagebeurteilung des Bundesrates ausdrücklich. Die Verschlechterung der Bedrohungslage sowie der daraus abgeleitete finanzielle Mehrbedarf von rund 31 Milliarden Franken sind nachvollziehbar und entsprechen der sicherheitspolitischen Realität. Die Allianz begrüsst, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf klar benennt und die Stärkung der Armee sowie des Sicherheitsverbundes Schweiz als Gesamtaufgabe versteht.

Die Allianz Sicherheit Schweiz hält an dieser Stelle fest, dass der Ursprung der Unterfinanzierung in der sogenannten Friedensdividende von vor 30 Jahren liegt. Diese beruhte auf einer wenig weitsichtigen und gutgläubigen Lagebeurteilung. Die Staatsaufgaben sind seither effektiv und relativ auf Kosten der Landesverteidigung gewachsen. Spätestens 2008 (Einmarsch Russlands in Georgien) hätte eine deutliche Kehrtwende in der Allokation der finanziellen Mitteln stattfinden sollen. Es wäre schon damals nicht ohne spürbare Eingriffe gegangen. Am 24. Februar 2022 hat Russland den seit 2014 schwellenden Krieg mit der Ukraine durch eine umfassende Invasion eskaliert. Die Schweiz hat seither wertvolle Zeit verstreichen lassen. Angesichts der zunehmenden Instabilität in Europa und der bereits realen hybriden Bedrohungen kann sich die Schweiz keine weiteren Verzögerungen leisten. Es ist entscheidend, dass rasch eine politisch realisierbare Finanzierungslösung verhandelt wird. Der Nachsatz liegt hier auf dem Wort „verhandeln“. Das Parlament braucht mehr Verhandlungsmasse, um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden.

Die nachfolgenden Vernehmlassungsantworten beruhen auf Mehrheitsentscheiden des Vorstandes der Allianz Sicherheit Schweiz.

Finanzierung braucht politische Mehrheitsfähigkeit

Die Finanzierung ist anspruchsvoll. Unterschiedliche politische Präferenzen sind eine Tatsache. Die laufende Debatte zeigt, dass nur eine Kompromiss-Lösung eine politische Mehrheit erzielt und auch an der Urne standhalten kann. Die Allianz Sicherheit Schweiz beurteilt die aktuelle Ausgangslage jedoch kritisch: Für die vorliegende Lösung erscheint das Zustandekommen einer Mehrheit sehr unsicher. Ein Scheitern wäre ein schwerwiegendes Signal für die Sicherheit der Schweiz und ein bedenkliches Zeichen gegenüber unseren Nachbarstaaten.

Die Allianz Sicherheit Schweiz ist überzeugt, dass die Finanzierung sowohl auf Einsparungen in anderen Aufgabenbereichen als auch auf zusätzlichen Einnahmen beruhen muss.

Die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer (Normalsatz +0,8%, red. Satz +0,3% und Hotellerie +0,4%) wird daher zur Kenntnis genommen. Die Lösung ist aus Sicht der Ergiebigkeit nachvollziehbar, schmälert aber die politische Erfolgswahrscheinlichkeit.

Wenn das Parlament den gordischen Knoten zerschlagen soll, braucht es mehr Verhandlungsmasse

Signifikantes Aufgabenüberprüfungspaket gefordert

Aus Sicht der Allianz Sicherheit Schweiz ist es unabdingbar, dass der Bundesrat weitere Entlastungen des Bundeshaushaltes vorantreibt. Das EP27 war nur der erste Schritt und es machte eher den Eindruck einer allgemeinen Haushaltsentlastung, als einer effektiven Neuallokation der Ressourcen zugunsten der Verteidigungsfähigkeit.

Der Bundesrat ist aufgefordert, ein weiteres umfangreiches Aufgabenüberprüfungspaket vorzulegen, das nach Verhandlung durch das Parlament signifikante Einsparungen in der Höhe von mindestens CHF 1 Mrd. p.a. bringt (30% der Gesamtsumme von CHF 31 Mrd.). Die Auflösung gebundener Aufgaben ist dabei unumgänglich – insbesondere auch für Subventionen und Transferleistungen. Das Aufgabenüberprüfungspaket muss als Zugeständnis kommunikativ eindeutig mit dem Wiederaufbau der Verteidigungsfähigkeit verknüpft werden.

Koppelung der MWST-Erhöhungen für 13. AHV-Rente und Armee

Die Mehrwertsteuer-Erhöhungen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente und der Armee sind einzeln im Parlament nicht mehrheitsfähig. Sie müssen daher mit dem gleichen Beschluss Volk und Ständen unterbreitet werden.

Beide Massnahmen sollen befristet sein. Für die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der Verteidigungsfähigkeit ist die Befristung bereits vorgesehen. Gleichsam soll die Befristung auch für die Finanzierung der 13. AHV-Rente gelten, damit der Druck für Struktur-Reformen erhalten bleibt.

Weitere Finanzierungsquellen auf Einnahmeseite notwendig

Die vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer ist als singuläre Finanzierungsmassnahme ist nicht kompromissfähig. Jegliche Reduktion der Steuersätze, um die Vorlage mehrheitsfähig zu gestalten, führt unmittelbar zu Finanzierungslücken für die Aufrüstung. Der Bundesrat muss daher auch auf Einnahmeseite zusätzliche Verhandlungsmasse schaffen. Für die Allianz Sicherheit Schweiz kommen in Frage:

  • die Wehrpflichtersatzabgabe, unter Prüfung ob diese auch auf hier ansässige Ausländer ausgeweitet werden kann;
  • ein Teil der Mineralölsteuer und künftigen EV-Steuer;
  • ein Anteil am effektiven Wachstum des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer.

Es braucht zu diesen Vorschlägen zusätzliche Optionen auf der Einnahmeseite, um dem Parlament zu ermöglichen, die Interessen auszugleichen und eine Verhandlungslösung zu finden. Ausschliesslich mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die politische Erfolgschance zu gering.

CHF 10 Mrd. als Startkapital für die wichtigsten Beschaffungen

Die Zeit drängt. Die Armee braucht nicht nur eine nachhaltige Finanzierungslösung, sondern eine initiale Einlage von CHF 10 Mrd. in den Fonds, um die wichtigsten Beschaffungen rasch auslösen zu können. Der Bundesrat ist daher aufgefordert, dem Parlament Vorschläge für eine einmalige Einlage zu unterbreiten. Für die Allianz Sicherheit Schweiz bestehen hierfür verschiedene Optionen, die auch kombiniert werden können:

  • Zusatzausschüttungen der SNB, also Beträge über der normalen Grundausschüttung, die bis kummuliert ein Betrag von CHF 5 Mia. erreicht ist, nicht für den Schuldenabbau aus der Covid-19 Krise verwendet werden.
  • Verkauf von Swisscom-Aktien (10% Verkauf, 41% bleiben beim Bund als de facto Mehrheit);

Sowie für die mittelfristige erneute Äufnung der Mindesteinlage:

  • IPO der Postfinance für eine spätere Äufnung der Mindesteinlage zugunsten der nächsten Generation.

Das Parlament braucht eine Chance, eine ausbalancierte Verhandlungslösung zwischen Mehrwertsteuererhöhung, weiteren einnahmeseitigen Finanzierungsmassnahmen und Einsparung zu erzielen um eine Mehrheit für die Vorlage zu schaffen.

Rüstungsfonds als dauerhaftes Instrument einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik

Die Allianz Sicherheit Schweiz unterstützt die Schaffung eines Rüstungsfonds. Ein solcher Fonds ist geeignet, die besonderen Anforderungen des Rüstungsmarktes, insbesondere hohe Anzahlungen und unregelmässige Zahlungsprofile, besser abzubilden. Die Zustimmung ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

Die Allianz lehnt die im Entwurf vorgesehene Befristung des Rüstungsfonds ab. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen sind langfristiger Natur. Nicht nur die jüngste, auch die historische Erfahrung zeigt, dass die Aufrüstung der Armee im Krisenfall stets zu spät kam. Die Peinlichkeit der heutigen Situation muss künftigen Generationen erspart werden. Der Fonds muss daher als dauerhaftes Instrument ausgestaltet werden, um zukünftig Lageverschlechterungen rechtzeitig begegnen zu können. Daher ist das RüfG gesondert vom MwStG Volk und Ständen zu unterbreiten, bezüglich des Inkrafttretens darf es keine Verbindung geben.

In diesem Zusammenhang erachtet die Allianz die Festlegung einer dauerhaften Mindesteinlage in den Fonds als zentral. Nach Bewältigung der jetzigen Lage muss wiederum ein Kapitalstock von mindestens CHF 10 Milliarden geäufnet werden, um sicherzustellen, dass die Schweiz auch in späteren Konflikten rasch handlungsfähig bleibt und erste, notwendige Beschaffungen ohne Verzögerung umsetzen kann.

Der Fonds darf keine Umgehung der Schuldenbremse ermöglichen. Daher darf die Verschuldungsfähigkeit des Fonds ausschliesslich der Überbrückung von Liquiditätsbedürfnissen dienen. Jede Verschuldung muss zwingend durch gesetzlich gesicherte Einnahmen gedeckt sein. Die Finanzplanung hat dabei sicherzustellen, dass die Rückführung der Darlehen einschliesslich der anfallenden Finanzierungskosten vollständig aus diesen Einnahmen erfolgt.

Zudem ist es notwendig, den Fonds für weitere Finanzierungsquellen zu öffnen. Dies stellt sicher, dass bei veränderten Rahmenbedingungen in naher oder ferner Zukunft zusätzliche Mittel effizient eingebracht werden können. Die Allianz beantragt daher eine entsprechende Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen.

Zusammenfassend unterstützt die Allianz Sicherheit Schweiz die Stossrichtung der Vorlage, sieht jedoch beim Bundesrat dringenden zusätzlichen Handlungsbedarf, um eine politische Mehrheit zu ermöglichen. Eine tragfähige Lösung erfordert eine verhandelbare Kombination aus Einsparungen und Mehreinnahmen. Der Bundesrat muss dem Parlament dafür die notwendige Verhandlungsmasse bereitstellen. Der Rüstungsfonds ist zudem so auszugestalten, dass er langfristig wirksam bleibt und anschlussfähig ist für weitere Finanzierungsquellen.